Digitalisierung in der Pflege

Digitalisierung in der Pflege neu denken: Trotz Verzögerungen bei der Infrastruktur treibt der bvitg die Entwicklung hin zu einer effizienten, entbürokratisierten Pflege voran. Werfen Sie einen Blick auf unsere Stellungnahmen und Lösungsansätze für eine digitale Transformation, die tatsächlich bei den Fachkräften ankommt.

Illustration mit einem Mobilgerät in der mitte und Textfeldern. Rechts eine Frau auf einem, Rollstuhl und links vom Mobiltelefon ein Mann mit Kittel

Die Digitalisierung der Pflege hat 2025 Fortschritte gemacht, zugleich aber erhebliche Umsetzungsprobleme offengelegt. Besonders deutlich wurde dies bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur: Zum 1. Juli 2025 sollten rund 36.000 Pflegeeinrichtungen angebunden sein, bis Jahresende waren es aber erst knapp 17.000 Einrichtungen. Ursachen sind unter anderem verspätete Finanzierungsregelungen, der Antragsstaus beim elektronischen Gesundheitsberuferegister sowie fehlende Informationen, Schulungen und wirksame Anreize.

Auch die Einführung der Pflegepersonalregelung (PPR) hat gezeigt, dass bestehende Instrumente nicht digital konzipiert sind. Die aktuelle Ausgestaltung ist nicht interpretationsfrei und führt ohne systematische Datenauswertung zu zusätzlichem Aufwand für Krankenhäuser und Pflegefachkräfte. Der bvitg hat diese Herausforderungen unter anderem beim PPR-Summit im Oktober 2025 adressiert.

Gleichzeitig hat der bvitg sich mit seiner Arbeitsgruppe „Digitalisierung in der Pflege“ aktiv in zentrale Digitalisierungsprozesse eingebracht, etwa bei der Entwicklung des Fachkonzepts zur elektronischen Verordnung der Häuslichen Krankenpflege und im Beirat des Kompetenzzentrums Digitalisierung in der Pflege. Ziel bleibt eine praxistaugliche und wirksame Digitalisierung der Pflege.

Im Jahr 2025 hat der bvitg den Gesetzgebungsprozess zur Modernisierung der Pflege intensiv begleitet und drei zentrale Stellungnahmen veröffentlicht. Diese dokumentieren unsere fundierte fachliche Positionierung – vom ersten Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) im Juli bis hin zu den entscheidenden Anpassungen im Bereich der Befugniserweiterung und Entbürokratisierung im Oktober. Durch diese aktive Begleitung stellen wir sicher, dass technologische Innovation und gesetzliche Rahmenbedingungen Hand in Hand gehen, um echte Entlastung in den Pflegealltag zu bringen.