Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)

Das GDAG hatte zum Ziel, die gematik auszubauen, scheiterte jedoch am Koalitionsbruch. Der bvitg setzt sich weiter für klare Regelungen ein, jedoch ohne eine Verstaatlichung oder Vereinheitlichung digitaler Anwendungen.

„Zeitnah“, verkündete der Bundesgesundheitsminister im Sommer 2023, kommt es: Das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG). Der Ausbau der gematik war bereits im Koalitionsvertrag sowie in der Digitalstrategie des Gesundheitsministeriums verankert, sodass das Interesse und die Erwartungshaltung sektorenübergreifend entsprechend groß war. Veröffentlicht wurden erste Eckpunkte des Referentenentwurfes jedoch erst ein Jahr später, in einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Seit dem 14. Mai 2024 – bis zum Koalitionsbruch der selbsterklärten Fortschrittskoalition – begleiten der bvitg und seine Mitgliedsunternehmen das GDAG intensiv mit diversen Stellungnahmen und Artikeln, thematisierten es in zahlreichen Hintergrundgesprächen mit Bundestagsabgeordneten, Verbänden und Selbstverwaltung, führten Interviews und nahmen an der Verbände- und der Ausschussanhörung teil.

Letztendlich passierte das Gesetz das Parlament nicht mehr. Zu groß war die Uneinigkeit der Ampelfraktionen. Feststeht, dass eine womöglich modifizierte Variante des GDAG auch in der nächsten Legislatur nicht nur wieder auf der Agenda von Gesundheits- und Digitalpolitiker:innen stehen wird, sondern auch auf der des bvitg.

Beharrlich werden wir weiter dafür streiten, dass die Befugnisse der Digitalagentur Gesundheit klar und abschließend geregelt sind. Weder bedarf es einem Paradigmenwechsel hin zur Verstaatlichung oder Vereinheitlichung digitaler Anwendungen, noch einer Festlegung verbindlicher Standards der Benutzerfreundlichkeit – wie zuletzt der GDAG-Kabinettsentwurf erahnen ließ. Klar ist: Hersteller und Anbieter bleiben die Innovatoren im E-Health-Bereich, die es für mehr Patient:innensicherheit, ein funktionierendes Gesundheitssystem sowie einen starken Wirtschaftsstandort „made in germany“ auch künftig brauchen wird.

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