Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Das KHVVG bringt umfassende Reformen für die Krankenhauslandschaft. Was kommt noch?

Mit der Stellungnahme zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hat der bvitg im April 2024 erstmals Position zu diesem Gesetzesvorhaben bezogen. Es folgte ein intensives Ringen der Länder, um die künftige Ausgestaltung der stationären Versorgung, das schließlich am 17. Oktober 2024 zur Zustimmung des Bundestages und am 22. November 2024 zur Zustimmung des Bundesrates führte.
Der nächste entscheidende Schritt liegt nun in der Ausarbeitung der entsprechenden Rechtsverordnungen durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), insbesondere zu den Leistungsgruppen und den Mindestvorhaltezahlen und sowie zur Rechtsverordnung des Krankenhaustransformationsfond (KHTFV).
Durch die vorgezogene Bundestagswahl ist jedoch mit Verzögerungen im Zeitplan für die Umsetzung der Rechtsverordnungen zu rechnen. 2025 wird sich zeigen, wie die Reform sich entwickelt und letztendlich zum Tragen kommt. Es bleibt also spannend!